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   BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 649/90   

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https://dejure.org/1991,23139
BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 649/90 (https://dejure.org/1991,23139)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1991 - 4 AZR 649/90 (https://dejure.org/1991,23139)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1991 - 4 AZR 649/90 (https://dejure.org/1991,23139)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 14.08.1991 - 4 AZR 649/90
    Für die Tarifauslegung sind in erster Linie der Tarifwortlaut und der tarifliche Gesamtzusammenhang maßgebend ( BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 222/16

    Vertragsauslegung AT-Mitarbeiter, Ewigkeitsklausel, Tarifabstand

    Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge (BAG 14.08.1991, 4 AZR 649/90 und BAG 12.09.1984, 4 AZR 336/82, NZA 1985, 160).
  • LAG München, 14.01.2019 - 5 Sa 153/16

    Zahlung einer höheren Vergütung

    Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge (BAG 14.08.1991, 4 AZR 649/90 und BAG 12.09.1984, 4 AZR 336/82, NZA 1985, 160).
  • LAG München, 28.11.2018 - 5 Sa 153/16

    Vertragsauslegung AT-Mitarbeiter, Ewigkeitsklausel, Tarifabstand

    Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge (BAG 14.08.1991, 4 AZR 649/90 und BAG 12.09.1984, 4 AZR 336/82, NZA 1985, 160).
  • LAG München, 09.12.2020 - 5 Sa 434/20

    Neue Entgeltordnung, Stufenlaufzeit, Endstufe TVöD-VKA

    Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge (BAG 14.08.1991, 4 AZR 649/90 und BAG 12.09.1984, 4 AZR 336/82, NZA 1985, 160).
  • ArbG Köln, 26.05.2008 - 15 Ca 10454/07

    Kläger hat Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente bei Abzug der Hälfte der

    Für die Auslegung von Betriebsvereinbarungen sind in erster Linie der Wortlaut und der Gesamtzusammenhang maßgebend (vgl. zu Tarifverträgen, die ebenfalls eine abstraktgenerelle Regelung darstellen: BAG 14.08.1991 - 4 AZR 649/90 - 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 -).
  • LAG Köln, 12.05.2006 - 11 Sa 132/06

    Tarifvertrag; Auslegung; Zeitzuschlag

    Für die Tarifauslegung sind in erster Linie der Tarifwortlaut und der tarifliche Gesamtzusammenhang maßgebend (Urteil vom 14.08.1991 - 4 AZR 649/90 - n.v. JURIS; Urteil vom 12.09.1984 - 4 AZR 336/82 - AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung m.w.N.).
  • LAG München, 14.09.2022 - 5 TaBV 33/21

    Eingruppierung eines Servicetechnikers in der Außenmontage nach § 3 EG 6 oder EG

    Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge (BAG 14.08.1991, 4 AZR 649/90 und BAG 12.09.1984, 4 AZR 336/82, NZA 1985, 160).
  • LAG München, 14.09.2022 - 5 TaBV 34/21

    Parallelentscheidung zur LAG München 5 TaBV 33/21 v. 14.09.2022

    Für die bei Zweifeln darüber hinaus mögliche Heranziehung weiterer Auslegungskriterien (Tarifgeschichte, praktische Tarifübung und Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages) gibt es keinen Zwang zu einer bestimmten Reihenfolge (BAG 14.08.1991, 4 AZR 649/90 und BAG 12.09.1984, 4 AZR 336/82, NZA 1985, 160 ).
  • LAG Berlin, 27.09.2000 - 17 Sa 1238/00

    Betriebliche Altersversorgung: Errechnung des Gesamtruhegeldes bei

    Verbleiben bei Auswertung des Tarifwortlautes und des tariflichen Gesamtzusammenhangs Zweifel über den Regelungsgehalt der ausgelegten Tarifnorm, so kann darüber hinaus zur Ermittlung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien auf weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages zurückgegriffen werden (vgl. hierzu BAG AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 14.08.91 -- 4 AZR 649/90 -- n.v.).
  • LAG München, 03.05.2023 - 5 Sa 559/22

    Auslegung Tarifvertrag

    Im Zweifel gebührt diejenigen Tarifauslegung der Vorrang, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (st. Rspr., s. BAG 10.02.2015, 3 AZR 904/13; 14.08.1991, 4 AZR 649/90 und BAG 12.09.1984, 4 AZR 336/82, NZA 1985, 160).
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